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   BFH, 24.11.1967 - III 38/63   

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https://dejure.org/1967,1659
BFH, 24.11.1967 - III 38/63 (https://dejure.org/1967,1659)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1967 - III 38/63 (https://dejure.org/1967,1659)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1967 - III 38/63 (https://dejure.org/1967,1659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ehefrau - Beschwer - Vermögensabgabe-Zusammenveranlagungsbescheid - Adressierung an Ehemann

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 91, 13
  • BStBl II 1968, 131
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.08.1956 - III 112/56 U

    Entschädigungsanspruch für eine abgetretene Fläche durch Inanspruchnahme der

    Auszug aus BFH, 24.11.1967 - III 38/63
    Lägen somit die Voraussetzungen für eine Fehleraufdeckung entsprechend den Grundsätzen des Urteils des BFH III 112/56 U vom 17. August 1956 (BFH 63, 243, BStBl III 1956, 290 f.) vor, so folge daraus die Pflicht der Finanzverwaltung, den Fehler richtigzustellen.
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BFH, 24.11.1967 - III 38/63
    Im Jahre 1961 beantragte der Prozeßbevollmächtigte der Revisionsklägerin, gemäß § 222 Abs. 1 Nr. 4 AO eine Berichtigungsveranlagung hinsichtlich der Vermögensabgabe zu veranlassen, durch die der bei der Veranlagung begangene und durch die Entscheidung des BVerfG 1 BvL 29/57, 1 BvL 20/60 vom 21. Februar 1961 (BStBl I 1961, 55) beanstandete Fehler, nämlich die auf verfassungswidriger Auslegung des § 29 LAG beruhende Versagung eines Ehegattenfreibetrages, für die Zeit ab 1. April 1952 richtiggestellt würde.
  • BFH, 28.01.1966 - III 96/62

    Anfechtung des Veranlagungsbescheides zur Vermögensabgabe durch einen Ehegatten -

    Auszug aus BFH, 24.11.1967 - III 38/63
    Ebensowenig liegt ein Fall vor, der etwa dem des Urteils III 96/62 vom 28. Januar 1966 (BFH 85, 327, BStBl III 1966, 327) vergleichbar wäre, denn im Streitfall ist weder ein Vermögensabgabe-Zusammenveranlagungsbescheid angefochten worden noch liegen einander widerstreitende Interessen des einen Ehegatten gegenüber den Erben des anderen Ehegatten vor; vielmehr ist die Aufteilung nach den Vermögensverhältnissen jedes einzelnen der früheren Ehegatten unstreitig.
  • BFH, 21.06.1967 - I 109/65

    Entscheidung der Aufsichtsbehörde über einen Antrag auf Fehleraufdeckung als

    Auszug aus BFH, 24.11.1967 - III 38/63
    Diese Auffassung entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung und ist vom BFH durch Urteil I 109/65 vom 21. Juni 1967 (BFH 89, 174, BStBl III 1967, 577) erneut bestätigt worden.
  • BFH, 16.12.1966 - III 342/63

    Voraussetzungen für eine Minderung einer Vermögensabgabe durch zusätzliche

    Auszug aus BFH, 24.11.1967 - III 38/63
    Zwar wäre nach der Rechtsprechung des Senats bei einem Verfahren nach § 55c LAG die Beiladung des anderen Ehegatten bzw. der Erben des verstorbenen Ehegatten notwendig, weil in solchen Verfahren nur einheitlich und gleichzeitig mit Wirkung für und gegen alle Beteiligten entschieden werden könnte (BFH-Urteil III 342/63 vom 16. Dezember 1966, BFH 87, 361, BStBl III 1967, 104); um ein Verfahren nach § 55c LAG handelt es sich aber im Streitfall nicht.
  • BFH, 22.10.1971 - VI R 235/69

    Zusammenveranlagungsbescheid - Unterbrechung der Verjährung - Stiefvater als

    Selbst wenn man aber eine Bekanntgabe an den gesetzlichen Vertreter der Steuerpflichtigen für erforderlich halte, ergäben doch die besonderen Umstände des Falles, daß der gesetzliche Vertreter der Steuerpflichtigen -- ähnlich, wie es die Rechtsprechung im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten bei Bekanntgabe an nur einen Ehegatten für den anderen Ehegatten ausgesprochen habe (vgl. das Urteil des BFH III 38/63 vom 24. November 1967, BFH 91, 13, BStBl II 1968, 131) -- die gegen die Steuerpflichtige gerichteten Bescheide gekannt und auch anerkannt habe.

    Nach dem Urteil des BFH III 38/63 vom 24. November 1967 (a. a. O.) werde ein nur dem einen Ehegatten zugestellter Zusammenveranlagungsbescheid nicht auch dem anderen Ehegatten gegenüber wirksam.

  • BFH, 25.05.1976 - VIII R 66/74

    Klage - Feststellung der Nichtigkeit - Einheitlicher Steuerbescheid -

    Der Bescheid ist damit als einheitlicher Bescheid i. S. von § 210 Abs. 2 AO und nicht nur als gesonderter Bescheid gegenüber dem Bruder der Klägerin entstanden (vgl. dazu z. B. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1956 III 233/55 S, BFHE 64, 62, BStBl II 1957, 23; vom 24. November 1967 III 38/63, BFHE 91, 13, BStBl II 1968, 131; vom 14. September 1971 VIII 12/65, BFHE 103, 388, BStBl II 1972, 54; vgl. Becker-Riewald-Koch, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 7 StAnpG Anm. 3 Abs. 4).
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